Familienzulagen

Der Staat zahlt Personen, die die Kosten für ein Kind tragen, sogenannte Familienzulagen. Es können also die biologischen Eltern eines Kindes, aber auch die Stiefeltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern Anspruch auf die Familienzulagen haben. Auch ältere Geschwister oder Grosseltern können Familienzulagen anfordern. Pro Kind wird die Familienzulage nur einmal ausgezahlt.

Zu den Familienzulagen gehören die Kinderzulagen, die Ausbildungszulagen und die Geburts- und Adoptionszulagen.

Die Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken pro Monat. Die Ausbildungszulage ist mindestens 250 Franken pro Monat. Die Familienzulagen werden von den Kantonen gezahlt. Sie können auch höhere Familienzulagen festlegen, jedoch nicht weniger. Die Kantone können ausserdem auch beschliessen eine Geburts- oder Adoptionszulage auszuzahlen. Wie hoch diese Zulage ist, dürfen sie selbst festlegen.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Familienzulage