Drittstaaten

Länder, die nicht EU- oder EFTA-Mitglied sind, werden in der Schweiz Drittstaaten genannt. Für Personen aus Drittstaaten gelten für die Einwanderung in die Schweiz andere Regeln als für Personen aus EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten. Die Bedingungen, um in der Schweiz arbeiten und wohnen zu können, sind für Personen aus Drittstaaten strenger. Es dürfen nur qualifizierte Arbeitnehmende aus Drittstaaten in der Schweiz arbeiten. Das bedeutet, dass sie eine gute Ausbildung oder langjährige Berufserfahrung haben müssen. Zudem dürfen Personen aus Drittstaaten erst dann eingestellt werden, wenn für die Stelle keine Person gefunden wurde, die bereits in der Schweiz lebt oder aus einem EU-/EFTA-Staat kommt. Zusätzlich gibt es jährliche Höchstzahlen (Kontingente). Pro Jahr darf also nur eine bestimmte Anzahl Personen aus Drittstaaten in die Schweiz einwandern.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

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