Einbürgerung

Die Einbürgerung in die Schweiz ist dreistufig: Wer sich einbürgern lassen will, muss sich um das Bürgerrecht des Bundes, des Kantons und der Gemeinde bewerben. Es gibt verschiedene Vorraussetzungen, wie z. B. Sprach- oder Einbürgerungstests.

Es gibt verschiedene Verfahren für die Einbürgerung. Erstens gibt es die ordentliche Einbürgerung. Das ist die normale Einbürgerung. Zweitens gibt es die vereinfachte Einbürgerung. Diese gilt zum Beispiel für ausländische Ehepartner/-innen von Schweizer/-innen oder für Personen unter 25 Jahren aus einer ausländischen Familie, die in der dritten Generation in der Schweiz lebt. Drittens gibt es die Wiedereinbürgerung für Personen, die schon einmal das Schweizer Bürgerrecht hatten.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Einbürgerungen
eingebürgert