Bürgerrecht

Das Schweizer Bürgerrecht ist die Schweizer Staatsangehörigkeit. Das Schweizer Bürgerrecht kann auf drei Arten erworben werden: Einbürgerung, Abstammung (Schweizer Eltern bei der Geburt) oder Adoption (unter gewissen Umständen). Das Schweizer Bürgerrecht kann unter Umständen auch verloren werden. Das ist aber nur bei DoppelbürgerInnen möglich.

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass das Bürgerrecht nicht dazu führen darf, dass jemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Es gibt aber Ausnahmen, wie zum Beispiel das Stimmrecht. Nur Schweizer Bürger/-innen dürfen über nationale Fragen abstimmen.

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