Absolutes Mehr
Das absolute Mehr beschreibt bei einer Wahl, wie viele Stimmen Kandidierende brauchen, um gewählt zu werden. Um das absolute Mehr zu erreichen, brauchen Kandidierende eine Stimme mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen. Werden also 100 gültige Stimmen abgegeben, so beträgt das absolute Mehr 51 Stimmen (100/2 + 1). Das Absolutes Mehr wird in vielen Kantonen bei Ständeratswahlen sowie bei Regierungsratswahlen und bei Bundesratswahlen angewendet.
Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)
Absolute Mehr