Bundesgesetz über die Krankenversicherung

​Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung steht z. B., dass alle Bewohner/-innen der Schweiz eine Krankenversicherung haben müssen. Es gibt auch vor, welche Bedingungen medizinisches Fachpersonal erfüllen muss, damit ihre Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden. Für diese Zulassungen sind die Kantone verantwortlich. Das Gesetz gibt ihnen aber vor, welche Massnahmen sie dazu nutzen können. Die Kantone dürfen z. B. Bussen erteilen oder dem medizinischen Fachpersonal die Zulassung entziehen.

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