Baurecht

Baurecht bedeutet, dass der/die Eigentümer/-in eines Grundstücks einer Person das Recht gibt, auf (oder unter) dem eigenen Land zu bauen und diesen Bau zu nutzen. Dieses Recht gilt für eine bestimmte Zeit. Die Person zahlt dem/der Eigentümer/-in für dieses Recht einen jährlichen Geldbetrag (Zins). Eigentümer/-in des Grundstücks und Eigentümer/-in des Baus sind somit verschieden

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)