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Gleichstellung der Geschlechter
Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bundesverfassung festgeschrieben. Dieses Dossier zeigt auf, welche Themen unter dem Begriff Gleichstellung in der Politik diskutiert werden.
Übersicht
- Rechtliche Gleichstellung
- Gleichstellung am Arbeitsplatz
- Gleichstellung in der Familie
- Aktuelle Debatten
- Gewalt und sexualisierte Gewalt
Rechtliche Gleichstellung
In den letzten Jahrzehnten gab es in der Schweiz verschiedene Änderungen, welche die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verbesserten:
1971 Stimm- und Wahlrecht auf nationaler Ebene
Ab diesem Zeitpunkt waren Frauen auch im National- und Ständerat vertreten. Aktuell sind rund 38.5 Prozent des Nationalrats und rund 37 Prozent des Ständerats weiblich (Nach den Wahlen 2023).
Dies ist der grösste Anteil an Frauen, der es je in die Bundesversammlung geschafft haben. Der Frauenanteil in beiden Räten ist über die Jahre relativ gleichmässig gestiegen
1981 Gleichberechtigung in der Verfassung
Die Gleichberechtigung wird in Art. 8 Abs. 3 in der Bundesverfassung festgeschrieben.
1988 Gleichstellung im Eherecht
Frauen und Männer werden beim Eherecht gleichgestellt, bis dahin war der Mann laut Gesetz das Familienoberhaupt und die Frau brauchte beispielsweise die Erlaubnis des Mannes, wenn sie arbeiten wollte.
1990 Stimm- und Wahlrecht im AI
Der Kanton Appenzell Innerrhoden führt als letzter Kanton das Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, allerdings auf Druck der Landesregierung.
1992 Vergewaltigung in der Ehe wird Strafbar
1996 Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft
2005 Einführung des Mutterschaftsurlaubs
Der Mutterschaftsurlaub wird eingeführt, Mütter haben nach der Geburt 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
2014 Gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung
Nach einer Scheidung wird das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder der Regelfall, bis dahin ging das Sorgerecht meist an die Mutter.
2021 Vaterschaftsurlaub
Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub wird eingeführt.
2023 Angleichung Rentenalter
In der Schweiz gab es im Jahr 2023 eine Änderung des Rentenalters für Frauen. Zuvor war die Regelung, dass Männer bis zu ihrem 65. und Frauen bis zum 64. Altersjahr arbeiten müssen, bevor sie von der Altersvorsorge profitieren können und eine Rente erhalten. In der Volksabstimmung vom 25.09.2022 wurde das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht. Das bedeutet, dass Frauen und Männer neu im gleichen Alter aus dem Arbeitsmarkt aussteigen.
2024 Neues Sexualstrafrecht
Gleichstellung am Arbeitsplatz
Führungspositionen
In der Schweiz gibt es in einflussreichen Positionen und Führungspositionen weniger Frauen. In den letzten 15 Jahren waren jeweils rund 30 Prozent der Personen, die ein Unternehmen leiten Frauen. Unter allen Vorgesetzten machen Frauen rund 35 Prozent aus. Der Frauenanteil in diesen Positionen ist in den letzten 25 Jahren leicht (an)gestiegen.
Frauen sind ausserdem häufiger arbeitsnehmend ohne Vorgesetztenfunktion, wie in der Grafik ersichtlich wird.
Lohnunterschied
Seit 1981 ist im Gesetz verankert, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten sollen.
Im Durchschnitt erhalten Frauen in der Schweiz jedoch 18 Prozent weniger Lohn als Männer. Je höher die berufliche Stellung, desto grösser ist der Lohnunterschied.
Es wird unterschieden zwischen erklärbarem und unerklärtem Lohnunterschied. Der unerklärte Lohnunterschied macht im Durchschnitt 717 Franken (2020) pro Monat aus.
Höhe der Renten
Wie hoch die Rente ist, die pensionierte Personen erhalten, ist unterschiedlich. Es hängt davon ab, wie lange, zu wieviel Prozent und für welchen Lohn die Person gearbeitet hat. Die Unterschiede in den Renten sind somit auf Ungleichheiten im Arbeitsmarkt zurückzuführen. Informationen dazu, wie die Altersvorsoge in der Schweiz funktioniert, findest du hier.
In der Schweiz liegen die durchschnittlichen Rentenunterschiede zwischen den Geschlechtern bei 17`293 Franken pro Jahr (2021). Das bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt 17`293 Franken pro Jahr weniger Rente erhalten. Es gibt allerdings spannende Unterscheidungen.
Gleichstellung in der Familie
Externe Kinderbetreuung
Kinderbetreuung kann sowohl innerhalb der Familie, mit einer externen Betreuung zu Hause oder in einer Vorschuleinrichtung oder Kita stattfinden. Vor allem die externe Kinderbetreuung (Kitas) wird häufig im Zusammenhang mit Gleichstellung diskutiert, da ein flexibles und bezahlbares Kita-Angebot als Chance gilt, dass beide Elternteile mehr im Arbeitsmarkt tätig sein können.
Rund 60 Prozent der Kinder unter 13 Jahren werden familienergänzend betreut (Jahr 2021). 35 Prozent davon besuchen die externe Kinderbetreuung in einer Kita, Tagesschule oder schulergänzenden Betreuung. 27 Prozent werden von den Grosseltern betreut und weitere zehn Prozent von anderen Personen aus dem Umfeld.
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
In der Schweiz gibt es seit 2005 einen gesetzlich garantierten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Seit 2021 sind auch zwei Wochen Vaterschaftsurlaub garantiert. Unternehmen können selbstständig oder in Gesamtarbeitsverträgen eigene Regeln bestimmen und so zusätzliche Mutter-, Vater- oder Elternzeit gewähren.
Ausserdem gibt es einen Mutterschutz. Das bedeutet beispielsweise, dass Arbeitgebende Schwangere vor Gefährdungen am Arbeitsplatz schützen müssen oder Schwangere nicht mehr als neun Stunden am Tag arbeiten dürfen.
Unbezahlte Arbeit
Unbezahlte Arbeit ist zum Beispiel Haus- oder Familienarbeit oder freiwilliges Engagement in Vereinen. Es gibt grosse Unterschiede zwischen der Art von unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern.
Männer sind vermehrt in einem Verein oder einer Organisation engagiert, also in einem formellen Kontext, während Frauen mehr informelle Freiwilligenarbeit und Haus- und Familienarbeit übernehmen. Diese Unterschiede führen in der Politik häufig zu Diskussionen.
Aktuelle Debatten
Gewalt und sexualisierte Gewalt
Sexualstrafrecht und sexualisierte Gewalt
Das Sexualstrafrecht spielt in der politischen Gleichstellungsdebatte immer wieder eine Rolle, weil gewisse Inhalte das sich ändernde Verhältnis zwischen den Geschlechtern widerspiegeln.
Beispielsweise wurde 1992 die Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Grössere Anpassungen wurden im Jahr 2023 vom Parlament bestimmt. Das Parlament hat das Sexualstrafrecht einer Revision unterzogen. Das neue Gesetz wird am 01.07.2024 in Kraft treten.
Häusliche Gewalt
Auch in der Schweiz ist häusliche Gewalt und Gewalt in Paarbeziehungen ein verbreitetes Phänomen. Die Opfer sind mit deutlicher Mehrheit Frauen. Meistens handelt es sich um Tätlichkeiten, Drohungen, Beschimpfungen oder einfache Körperverletzungen. Es werden aber auch jedes Jahr Menschen durch häusliche Gewalt getötet.
Istanbul Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates, das die Schweiz unterzeichnet hat und seit 2018 in Kraft ist. Das Ziel des Übereinkommens ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Zur Umsetzung des Übereinkommens hat der Bundesrat einen nationalen Aktionsplan verabschiedet. Die wichtigsten Themen darin sind die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen sowie Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.