Gemeinnützige Wohnungen9. Februar 2020

Ziel: Der Bund soll den Bau und die Erneuerung von günstigen Wohnungen stärker fördern.

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Ausgangslage

In der Schweiz leben Personen mehrheitlich in Mietwohnungen. Seit gut zehn Jahren steigen die Mieten tendenziell an, in den letzten drei Jahren jedoch weniger stark als zuvor. Dies hat verschiedene Ursachen. Dazu gehören die gute Wirtschaftslage oder das Bevölkerungswachstum und die damit verbundene Nachfrage nach mehr Wohnraum.  

Der Bund unterstützt den Bau und die Erneuerung von günstigen Wohnungen. Einerseits durch die Förderung von energiesparenden Erneuerungen an Wohnungen. Andererseits durch die Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau. Insgesamt sind heute vier Prozent der Wohnungen gemeinnützig.

Was würde sich ändern?

Wird die Initiative angenommen, fördern Bund und Kantone den Bau und die Erneuerung von günstigen Wohnungen stärker als heute. 

Dieses Ziel wird durch folgende Änderungen erreicht:

  • Künftig soll der Bund Erneuerungen nur unterstützen, wenn die bisherigen MieterInnen zu einem ähnlichen Mietpreis in der Wohnung bleiben können. 
  • Kantone und Gemeinden haben ein Vorkaufsrecht auf Grundstücke, die dem Bund oder bundesnahen Betrieben (z.B. der SBB) gehören. 
  • Kantone und Gemeinden können ein Vorkaufsrecht für sich einführen, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.

Mit diesen Änderungen sollen mindestens zehn Prozent aller neu gebauten Wohnungen gemeinnützig sein.

Falls die Initiative abgelehnt wird, möchte der Bund mehr Geld zur Verfügung stellen, damit der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen gleich wie heute bleibt.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Viele Haushalte geben für die Miete zu viel Geld aus. Es braucht deshalb mehr günstige Wohnungen.
  • In den letzten Jahren sind die Mieten zu stark angestiegen. Mehr gemeinnütziger Wohnungsbau verhindert überteuerte Mieten.
  • Gemeinnütziger Wohnungsbau ist gut für alle. Er gibt den MieterInnen mehr Sicherheit und schafft zusätzliche Angebote für ein Quartier.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Initiative geht zu weit. Es gibt schon genug Wohnungen zu bezahlbaren Preisen. 
  • Die Umsetzung ist mit hohen Kosten und grossem Verwaltungsaufwand verbunden. Für die Umsetzung muss der Bund deutlich mehr Geld für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. 
  • Die Förderung gemeinnütziger Bauträger schadet dem Wettbewerb. Andere Bauträger werden benachteiligt.

Infobox 1

Der Bund unterstützt den Bau und die Erneuerung von günstigen Wohnungen. Einerseits durch die Förderung von energiesparenden Erneuerungen an Wohnungen. Andererseits durch die Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau.

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Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung lebt in Mietwohnungen. MieterInnen bezahlen monatlich Miete an VermieterInnen. Mieten setzen sich häufig aus der eigentlichen Miete für die Benützung der Wohnung und zusätzlichen Nebenkosten zusammen. Nebenkosten bezahlt man z.B. für Heizung oder Warmwasser.

Wie werden Mieten berechnet?

Grundsätzlich dürfen VermieterInnen die Miete frei festlegen. Massgebende Faktoren bei der Berechnung der Mieten sind die Kosten der VermieterInnen, Zustand und Lage der Wohnung. Kosten der VermieterInnen sind z.B. der Kaufpreis der Wohnung, der Referenzzinssatz oder Versicherungs- und Unterhaltskosten.

Das Mietrecht schränkt die freie Festlegung der Miete aber ein. VermieterInnen dürfen nicht missbräuchliche Mieten verlangen. Missbräuchlich sind Mieten z.B., wenn VermieterInnen zu viel Gewinn damit machen oder die Berechnungen auf einem falschen Kaufpreis beruhen. Für Nebenkosten darf nicht mehr verlangt werden, als effektiv ausgegeben wurde.

Viele VermieterInnen möchten mit der Vermietung der Wohnung einen Gewinn erzielen. Diese VermieterInnen arbeiten gewinnorientiert. Im Gegensatz dazu möchten Wohnbaugenossenschaften oder Stiftungen keinen Gewinn erzielen. Sie arbeiten gemeinnützig.

Genossenschaftliche Wohnungen?

Gemeinnützige Wohnungen werden häufig von Genossenschaften, Stiftungen oder Vereinen zur Verfügung gestellt. Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Ziel der gegenseitigen Förderung durch Zusammenarbeit. Meist kauft man vor Einzug in eine genossenschaftliche Wohnung einen Anteilsschein. Man wird so MiteigentümerIn an der ganzen Genossenschaft und kann mitbestimmen. Die monatlichen Mieten sind durchschnittlich tiefer als in Wohnungen von gewinnorientierten VermieterInnen. Weil alle MieterInnen auch MiteigentümerInnen sind, werden häufig zusätzliche Angebote wie ein Quartierkaffee oder Räume, die man z.B. für ein Fest reservieren kann, zur Verfügung gestellt.

Definitionen

Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz ist der durchschnittliche Zinssatz für Hypotheken.

Hypothek

Wohnungen werden meist teilweise mit eigenem Geld und teilweise mit Geld von einer Bank gekauft. Die Bank leiht Geld in Form von einer Hypothek. Eine Hypothek ist ein Vertrag zwischen KäuferIn und Bank. In diesem Vertrag wir geregelt, in welchem Zeitraum man das Geld an die Bank zurückzahlen muss und wie viel Zinsen man bezahlen muss.

Zinsen

Zinsen sind der Betrag, den KäuferInnen zusätzlich zum geliehenen Geld für die Dienstleistung der Bank bezahlen. Sie werden in Prozent angegeben. Diese Prozentangabe wird Zinssatz genannt.

Resultat

ABGELEHNT

42.9% Ja
57.1% Nein

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