Justizinitiative28. November 2021

Ziel: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen per Losverfahren bestimmt werden.

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Ausgangslage

Das Bundesgericht hat 38 BundesrichterInnen. Heute wählt das Parlament (National- und Ständerat) die BundesrichterInnen für jeweils sechs Jahre. In der Regel werden die aktuellen BundesrichterInnen wiedergewählt. 

Die Gerichtskommission des Parlaments schreibt die freien RichterInnenstellen aus und prüft die Bewerbungen. Danach schlägt sie dem Parlament geeignete Personen zur Wahl vor. Die Kommission achtet nebst dem Fachwissen freiwillig auf eine ausgewogene Verteilung der Amtssprachen und der politischen Parteien. Sie kann auch auf weitere Faktoren wie z. B. das Geschlecht achten.

Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, damit BundesrichterInnen in Zukunft per Losverfahren bestimmt werden. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Initiative angenommen, werden BundesrichterInnen per Losverfahren bestimmt. Der Bundesrat setzt dafür eine politisch unabhängige Fachkommission ein. Sie entscheidet, wer am Losverfahren teilnimmt. Die Personen müssen fachlich und persönlich für das Amt geeignet sein. Sie müssen nicht mehr alle sechs Jahre wiedergewählt werden, sondern behalten ihr Amt bis spätestens fünf Jahre nach der Pensionierung. Wie die Fachkommission und das Losverfahren im Detail ausgestaltet werden, muss in einem Gesetz geregelt werden.

Das Parlament kann die BundesrichterInnen absetzen, wenn sie gegen grundlegende Regeln verstossen haben oder wenn sie ihr Amt z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Parteien bestimmen, wer gewählt wird. Das Bundesgericht ist damit zu abhängig von der Politik.
  • Parteilose Kandidierende werden nicht gewählt. Die Parteizugehörigkeit wird stärker gewichtet als das Fachwissen.
  • Das heutige System untergräbt das Vertrauen in unabhängige Gerichtsentscheide. Das Losverfahren ist eine gute Alternative.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Wahl per Losverfahren ist ein Glücksspiel und deshalb undemokratisch. 
  • Das Parlament achtet auf eine ausgewogene Verteilung der politischen Meinungen. So werden die Gerichtsentscheide von der Bevölkerung akzeptiert.
  • Eine bekannte Parteizugehörigkeit macht die Einstellungen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter öffentlich.

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Vorher-Nachher: Auswahlverfahren der BundesrichterInnen

Wahl aktuell

  1. Die parlamentarische Gerichtskommission (GK) schlägt Kandidierende für die Stelle als Bundesrichterin oder Bundesrichter vor.
  2. Das Parlament (Nationalrat und Ständerat) wählt die BundesrichterInnen. Bei der Wahl der BundesrichterInnen richtet man sich nach dem Parteiproporz.
  3. Nach einer Amtsdauer von sechs Jahren müssen BundesrichterInnen  wiedergewählt werden.

Losverfahren

  1. Eine unabhängige Fachkommission bestimmt Kandidierende für das Losverfahren
  2. Im Losverfahren können BundesrichterInnen bestimmt werden. Beim Losverfahren sollen alle Sprachregionen angemessen berücksichtigt werden.
  3. Gewählte BundesrichterInnen dürfen bis zu fünf Jahren nach dem erreichten Rentenalter die Stelle besetzten. Sie müssen nicht mehr wiedergewählt werden.

Was ist das Bundesgericht? Wer sind die BundesrichterInnen?

Das Bundesgericht ist das oberste Gericht der Schweiz. BundesrichterInnen  sorgen für die korrekte Anwendung des nationalen Rechts. Die meisten Rechtsfälle werden zuerst in den kantonalen Gerichten behandelt. Wenn man sich im kantonalen Gericht nicht einigen kann, so wird der Rechtsfall an das Bundesgericht weitergeleitet. Die Rechtsfälle betreffen in der Regel das Zivilrecht, Strafrecht und das öffentliche Recht. Das Bundesgericht besteht aus 38 Mitgliedern; 15 Bundesrichterinnen und 23 Bundesrichtern. Bei der Auswahl der BundesrichterInnen werden regionale und sprachliche Aspekte berücksichtigt. Momentan gibt es 22 deutschsprachige, 12 französischsprachige und 3 italienischsprachige BundesrichterInnen.

Parteizugehörigkeit der BundesrichterInnen

BundesrichterInnen werden nach dem Parteiproporz gewählt. Das heisst, die Zusammensetzung der BundesrichterInnen steht in einem ähnlichen Verhältnis wie die Parteizusammensetzung im Parlament. Auf diese Weise entspricht die Bundesrichterwahl auch den direktdemokratischen Prinzipien. BundesrichterInnen sind in der Regel auch Mitglieder einer Partei. Parteilose Kandidierende können auch zur Bundesrichterwahl antreten. Vor 79 Jahren wurde der letzte parteilose Bundesrichter gewählt.

Mandatssteuer

Als Mitglied einer Partei müssen BundesrichterInnen eine Mandatssteuer zahlen. Die Mandatssteuer ist ein finanzieller Beitrag, den die BundesrichterInnen  jedes Jahr an ihre Partei zahlen müssen. Die Höhe der Mandatssteuer ist von Partei zu Partei unterschiedlich. Die Höhe der Mandatssteuer liegt zwischen 3000 und 20'000 CHF. Die Mandatssteuer wird nicht ausdrücklich im Initiativtext erwähnt. Bei den Argumenten der GegnerInnen und BefürworterInnen der Justizinitiative spielt aber die Mandatssteuer eine wichtige Rolle. Bei der Annahme der Justizinitiative hoffen die BefürworterInnen der Justizinitiative, dass die Mandatssteuer in der Zukunft wegfallen wird. Beim Losverfahren wären BundesrichterInnen nicht mehr auf die Unterstützung der eigenen Partei angewiesen. Dementsprechend wäre eine Mandatssteuer nicht mehr nötig. GegnerInnen der Justizinitiative behaupten, dass die Mandatssteuer ein wichtiges Element der Parteifinanzierung ist. In der Schweiz werden Parteien nicht vom Staat finanziert, deshalb sind Mitgliederbeiträge (wie die Mandatssteuer) ein wichtiger Teil der Parteifinanzierung.