Durchsetzungsinitiative28. Februar 2016
Ziel: AusländerInnen sollen in jedem Fall automatisch ausgeschafft werden, wenn sie wegen bestimmten Straftaten verurteilt werden. Die Durchsetzungsinitiative soll genau bestimmen, wie die Ausschaffungsinitiative umgesetzt wird.
Ausgangslage
Ende 2010 haben die Schweizer StimmbürgerInnen die sogenannte Ausschaffungsinitiative angenommen. Diese verlangt, dass AusländerInnen die Schweiz verlassen müssen, wenn sie wegen bestimmten Straftaten verurteilt wurden. Das Parlament hat im März 2015 die dafür nötigen neuen Gesetze beschlossen. AusländerInnen müssen demnach die Schweiz inbesondere verlassen, wenn sie einen anderen Menschen getötet, schwer verletzt, schwer gefährdet oder ein Sexualverbrechen begangen haben. In besonderen Ausnahmefällen kann das Gericht auf eine Ausschaffung verzichten. Dies z.B. wenn die Person in der Schweiz geborden und aufgewachsen ist. Es wurde kein Referendum gegen die neuen Gesetze vom Parlament ergriffen, die Durchsetzungsinitiative wurde aber eingereicht.
Was würde sich ändern?
Wird die Durchsetzungsinitiative angenommen, gibt sie genau vor, wie die Ausschaffungsinitiative umzusetzen ist. Die AusländerInnen werden immer automatisch aus der Schweiz ausgeschafft, wenn sie aufgrund ganz bestimmter Straftaten (z.B. Mord, Raub) verurteilt werden. Persönliche Umstände, wie schwer die Tat war oder wie hoch die Strafe ausfällt, werden nicht berücksichtigt.
Falls die Person in den letzten zehn Jahren bereits einmal verurteilt wurde, reicht zudem eine leichte Straftat für die Ausschaffung (z.B. Schlägerei, Diebstahl). Auch hier werden persönliche Umstände, wie schwer die Tat war oder wie hoch die Strafe ausfällt, nicht berücksichtigt.
Wenn die AusländerInnen in ihren Heimatstaaten gefoltert oder verfolgt werden, kann nur vorübergehend auf die Ausschaffung verzichtet werden. Die Initiative hält zudem fest, dass diese neue Regeln Vorrang haben gegenüber dem nicht zwingenden Völkerrecht.
Argumente der Befürworter/-innen
- Die Durchsetzungsinitiative sorgt für mehr Sicherheit in der Schweiz, da kriminelle AusländerInnen in jedem Fall ausgeschafft werden.
- Die Durchsetzungsinitiative setzt den Volkswillen aus dem Jahr 2010 endlich um. Sie kann nicht mehr vom Parlament abgeschwächt werden.
Argumente der Gegner/-innen
- Die Initiative gefährdet internationale Abkommen wie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.
- Die Durchsetzungsinitiative umgeht die ARbeit des Parlaments und die Gerichte werden in ihren Entscheidungen eingeschränkt. Die Gewaltenteilung wird somit verletzt.
Resultate
ABGELEHNT
41,1% Ja
58.9% Nein