22. September 2024

Wieso Abstimmen?

In der Schweiz können Bürger/-innen mit Schweizer Staatsbürgerschaft ab 18 Jahren regelmässig über politische Fragen entscheiden und damit die Schweiz aktiv mitgestalten. Die Demokratie ist davon abhängig, dass die Bevölkerung sich an der Politik beteiligt. Etwa vier Mal im Jahr finden darum Abstimmungen statt. Es gibt drei verschiedene Arten von Abstimmungen:

Referendum (obligatorisch)

Über einer Verfassungsänderung oder einen Beitritt zu gewissen Organisationen wie die UNO und die EU muss das Volk abstimmen. Es müssen dafür keine Unterschriften gesammelt werden. Bei einem obligatorischen Referendum braucht es das Doppelte Mehr, es muss also sowohl die Mehrheit des Volkes als auch die Mehrheit der Kantone zustimmen.

Referendum (fakultativ)

Bundesgesetze werden von der Bundesversammlung beschlossen. Die Bevölkerung stimmt normalerweise nicht über ein Bundesgesetz ab. Werden jedoch innerhalb von 100 Tagen 50'000 Unterschriften gesammelt, so kommt es doch zu einer Volksabstimmung. Dies nennt man fakultatives Referendum. Das fakultative Referendum ist auch gegen gewisse Staatsverträge und Bundesbeschlüsse möglich

Volksinitiative

Mit einer eidgenössischen Volksinitiative können Bürger/-innen eine Änderung der Bundesverfassung vorschlagen. Auf nationaler Ebene müssen dafür innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von stimmberechtigten Bürger/-innen gesammelt werden. Wurden die Unterschriften gesammelt, so stimmt das Volk über die vorgeschlagene Änderung der Bundesverfassung ab.