Ausbau Nationalstrassen24. November 2024

Ziel: Die Nationalstrassen sollen an sechs Abschnitten ausgebaut werden.

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Ausgangslage

Die Nationalstrassen der Schweiz sind an verschiedenen Stellen überlastet. Laut dem Bundesamt für Strassen gab es 2023 auf den Nationalstrassen über 48'000 Staustunden. Staustunden sind die Stunden vom Beginn bis zur Auflösung eines Staus.

Bundesrat und Parlament wollen mehrere Strassenabschnitte ausbauen. Gegen diesen Ausbau wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Falls die Vorlage angenommen wird, werden folgende Projekte auf den Nationalstrassen umgesetzt:

  • Auf der A1 wird der Abschnitt zwischen Le Vengeron (GE) und Nyon (VD) ausgebaut.
  • Auf der A1 wird der Abschnitt zwischen Bern-Wankdorf und Schönbühl (BE) ausgebaut. Auf der A1 wird der Abschnitt zwischen Schönbühl und Kirchberg (BE) ausgebaut.
  • Auf der A1 bei St. Gallen wird der Rosenbergtunnel um eine dritte Röhre erweitert.
  • Auf der A2 bei Basel wird ein neuer Tunnel (Rheintunnel) gebaut.
  • Auf der A4 bei Schaffhausen wird der Fäsenstaubtunnel um eine zweite Röhre erweitert.

Der Bund plant mit Kosten von 4.9 Milliarden Franken. Diese werden vollständig aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) finanziert. Für den Ausbau werden voraussichtlich 0.53 Quadratkilometer Land gebraucht. Es werden verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Eingriffe in die Natur und Umwelt auszugleichen. Zum Beispiel werden in Wäldern neue Bäume gepflanzt. 

Direkt betroffene Personen, Gemeinden und Verbände dürfen sich zu den Projekten äussern und sich vor Gericht beschweren.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Durch Stau entstehen hohe Kosten für die Wirtschaft. Deswegen braucht es einen gezielten Ausbau der Nationalstrassen.
  • Mit zuverlässigen Autobahnen gibt es weniger Verkehr in Städten, Dörfern und Wohnquartieren.
  • Autobahnen sind sichere Strassen. Durch den geplanten Ausbau kann die allgemeine Sicherheit auf den Schweizer Strassen erhöht werden.

Argumente der Gegner/-innen

  • Der Ausbau der Autobahn kostet zu viel Geld. Ausserdem ist es zu teuer, die ausgebauten Strassen in Stand zu halten.
  • Mit dem Ausbau der Autobahn geht sehr viel wertvolle Natur und Landwirtschaftsfläche verloren.
  • Ein Ausbau der Autobahn führt nur kurzzeitig zu einer Entlastung der Strassen. In Zukunft wird der Verkehr dadurch aber zunehmen.

Wer entscheidet über das Schweizer Strassennetz?

Der Bund, die Kantone und die Gemeinden teilen sich grundsätzlich die Verantwortung für die Strassen der Schweiz. Ist aber eine Strasse besonders wichtig für die ganze Schweiz, kann sie die Bundesversammlung zur Nationalstrasse erklären.

Wenn eine Strasse zur Nationalstrasse erklärt wird, ist der Bund allein für die Strasse verantwortlich. Die Planung, der Betrieb und die Fertigstellung der Nationalstrassen wird hauptsächlich vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) übernommen. Das ASTRA kann allerdings Aufgaben an die Kantone und private Firmen abgeben.

ASTRA

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist Teil des Bundesamtes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Das ASTRA ist für den Strassenverkehr zuständig, also z. B. für Autos und Strassen.

Eine Aufgabe des ASTRA ist es z. B., dafür zu sorgen, dass das Nationalstrassen-Netz gut funktioniert und sicher ist. Auch ist eines der Ziele des ASTRA, dass die Umweltbelastung durch den Strassenverkehr gesenkt wird. Also z. B., dass sichergestellt wird, dass Autos auf den Schweizer Strassen nicht zu viel CO₂ ausstossen.

 Um die verschiedenen Aufgaben zu erfüllen, kann das ASTRA Planungs- und Gesetzesvorschläge machen. Z. B. wie die Nationalstrassen ausgebaut werden sollen oder welche Sicherheitsanforderungen es für Autos gibt.

Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr  (NAF)

Ein Fonds ist ein Geldtopf für einen bestimmten Zweck. Mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds werden Nationalstrassen und grosse Projekte in den Städten und stadtnahen Gemeinden (Agglomeration) finanziert. Zur Finanzierung der Nationalstrassen gehört sowohl der Betrieb als auch der Ausbau und die Fertigstellung der Nationalstrassen.

 Das Geld im NAF kommt aus den Einnahmen aus dem Verkauf von Autobahnvignetten und verschiedenen Steuern rund um den Strassenverkehr. Zu den Steuern, die den NAF mitfinanzieren, gehören aktuell:

Die Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer ist eine Steuer auf Mineralöle und verarbeitete Mineralöle. Mit «Mineraöl» sind grundsätzlich Öle gemeint, die aus dem Boden gewonnen werden, wie z. B. Erdöl oder Erdgas. Verarbeitete Mineralöle sind z. B. Benzin oder andere Treibstoffe.

Die Mineralölsteuer wird im Mineralölsteuergesetz festgelegt.

Die Automobilsteuer

Die Automobilsteuer ist eine Steuer auf gewisse Fahrzeuge (Automobile). Die Steuer gilt für

  • normale Personenwagen, also Autos
  • Fahrzeuge, die mehr als zehn Personen transportieren können und weniger als 1600 kg wiegen
  • Fahrzeuge, die Waren transportieren und weniger als 1600 kg wiegen.

 Die Automobilsteuer wird im Automobilgesetz festgelegt.

Um die Gelder aus dem Fonds zu nutzen, muss der Bund alle vier Jahre der Bundesversammlung einen Antrag stellen. Der Antrag muss folgende Informationen erhalten:

  • eine Berichterstattung über den Zustand und die Auslastung der Nationalstrassen
  • eine Berichterstattung zum Stand der bisherigen Ausbauschritte und über die geplanten Ausbauschritte
  • eine Berichterstattung zum Stand der Massnahmen im Agglomerationsverkehr (also dem Verkehr in den Gemeinden um die Städte herum)

Diese Anträge unterliegen jeweils dem fakultativen Referendum.

STEP Nationalstrassen

Das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrassen gibt es seit 2018.  Es wurde im Rahmen des Bundesgesetzes über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG) gegründet. Das Ziel des STEP ist, dass die Nationalstrassen langfristig funktionsfähig bleiben. Dafür werden Projekte geplant, welche die Kapazität der Strassen erhöhen. Die Kapazität der Strassen bezeichnet die Menge Fahrzeuge, die auf einer Strasse fahren können.

Die Projekte des STEP werden nach ihrer Dringlichkeit sortiert und auf einen Zeitrahmen von zehn Jahren aufgeteilt. Dieser Zeitrahmen wird der «Realisierungshorizont» genannt. Es gibt beispielsweise die Realisierungshorizonte 2030 und 2040. Wenn die Projekte innerhalb eines Realisierungshorizontes genügend genau geplant sind, werden sie in einem Ausbauschritt zusammengefasst.

Die Bundesversammlung kann alle vier Jahre Kredite für die Ausbauschritte und andere nötige Verbesserungen oder Erweiterungen der Strassen beschliessen.

Ausbauschritt 2023

Der Ausbau der sechs Autobahnabschnitte wird auch als Ausbauschritt 2023 bezeichnet. Der Ausbauschritt 2023 ist Teil des Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) 2022. 

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