Europäische Grenzwache15. Mai 2022

Ziel: Die Schweiz soll der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mehr Geld und mehr Personal zur Verfügung stellen. 

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Ausgangslage

Die Schweiz gehört seit 2008 zum Schengen-Raum. In diesem Raum können Personen frei reisen, weil in der Regel keine Grenzkontrollen durchgeführt werden. Die Grenzen gegen aussen kontrollieren alle Länder des Schengen-Raums zusammen mit Frontex. Die Länder des Schengen-Raums stellen Frontex dafür jährlich Geld und Personal zur Verfügung. 2021 hat die Schweiz 24 Millionen Franken an Frontex gezahlt und sechs Vollzeitstellen beigesteuert. 

Die Europäische Union (EU) hat den Ausbau von Frontex beschlossen und will mehr Geld und Personal zur Verfügung stellen. Die Schweiz muss den Ausbau als Mitglied des Schengen-Raums mittragen. Der Bundesrat und das Parlament haben beschlossen, den Ausbau zu unterstützen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Vorlage angenommen, stellt die Schweiz Frontex mehr Geld und Personal zur Verfügung. Bis 2027 wird der jährliche Beitrag schrittweise auf 61 Millionen Franken erhöht. Ebenfalls wird das Personal aus der Schweiz bis 2027 schrittweise auf rund 40 Vollzeitstellen erhöht.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Schweiz ist auf einen guten Schutz der Grenze des Schengen-Raums angewiesen. Nur so bleibt die Schweiz sicher.
  • Frontex bleibt bestehen, auch wenn die Schweiz keinen Beitrag leistet. Die Schweiz kann dann aber nicht mehr über Frontex mitentscheiden.
  • Durch den Ausbau von Frontex werden Grundrechte besser geschützt. Deshalb soll die Schweiz den Ausbau mittragen.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Schweiz zahlt einen grossen Beitrag an Frontex. Trotzdem kann die Schweiz nicht gleich über Frontex mitbestimmen wie die Mitglieder der EU.
  • Frontex erhält in Zukunft mehr Geld und z. B. Waffen, um die Migrationspolitik der EU mit Gewalt umzusetzen.
  • Frontex hält die Grundrechte nicht ein. Oft sterben deshalb Menschen an der Aussengrenze des Schengen-Raums.

Mehr zum Thema

Schengen-/Dublin-Abkommen

Am 5. Juni 2005 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Bilateralen II angenommen. Das sind neun einzelne Verträge, die die Schweiz mit der EU hat. Einer dieser Verträge ist das Schengen-Abkommen. Das Schengen-Abkommen gilt seit 2008. Das Abkommen ermöglicht es Personen, innerhalb des Schengen-Raums ohne Passkontrollen zu reisen. Zusätzlich regelt das Schengen-Abkommen die polizeiliche und rechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedsländer.

Der Schengen-Raum:

Das Dublin-Abkommen ist mit dem Schengen-Abkommen verknüpft. Das Dublin-Abkommen regelt die Zusammenarbeit der Staaten im Asylbereich. Es sieht vor, dass jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem die asylsuchende Person als erstes ein Asylgesuch gestellt hat. Es ist nicht möglich, in einem zweiten Dublin-Staat ein Asylgesuch zu stellen. Stellt beispielsweise eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, so prüft die Schweiz in der gemeinsamen Datenbank, ob die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt hat. Hat sie noch kein Gesuch gestellt, so ist die Schweiz für das Asylverfahren der Person zuständig. Hat sie bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt, so ist der andere Staat für das Asylverfahren zuständig.

Der Dublin-Raum:

Änderungen an den Abkommen

Die Schweiz ist bei den Beratungen über Änderungen dabei und kann mitreden. Anschliessend entscheidet die EU über diese Änderungen. Wenn die Schweiz durch eine Änderung neue Rechte oder Pflichten erhält, entscheidet die Bundesversammlung, ob die Schweiz diese Änderung übernimmt. Diese Entscheidung untersteht dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, stimmen wir darüber ab. 

Wenn sich die Schweiz dazu entscheidet, eine solche verpflichtende Änderung nicht zu übernehmen, dann hat die Schweiz 90 Tage Zeit, um mit der EU und der EU-Kommission zu verhandeln. Wenn sich die EU, die EU-Kommission und die Schweiz innerhalb dieser Frist einig werden, bleiben die beiden Abkommen weiterhin in Kraft. Können sie sich nicht einigen, ist die Schweiz nicht mehr Teil des Schengen- und des Dublin-Raums. Dies gilt auch dann, wenn die Änderung nur eines der beiden Abkommen betrifft.

Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info@easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zur Europäischen Grenzwache und zum politischen System der Schweiz ?.